Willkommen bei der

Ambulanten Ethikberatung Arista

Unterstützung bei schwierigen Entscheidungen am Lebensende

Getragen von bürgerschaftlichem Engagement

Ethikberatung – Was ist das?


Die Medizin kann helfen, wenn es um Leben und Tod, um Gesundheit und Krankheit geht. Aber soll sie das auch in jedem Fall? Wo sind die Grenzen, wenn Dank der modernen Medizin therapeutische Maßnahmen zwar möglich wären, vom Patienten selbst aber nicht mehr gewünscht werden oder für den individuellen Menschen mit seiner unverwechselbaren Lebensgeschichte und seinen Wertvorstellungen als unangemessen erscheinen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die medizinische Ethik. Sie geht den Fragen nach, welches Ziel mit einer Therapie erreicht werden soll und wie der Patientenwille bei Therapieentscheidungen berücksichtigt werden kann – auch dann, wenn der Patient aufgrund seiner schweren Erkrankung seinen Willen nicht mehr mitteilen kann.

Insbesondere am Lebensende führen diese Fragen nicht selten zu einem ethischen Konflikt. Geht es doch häufig um die Frage, ob eine therapeutische Maßnahme begonnen, reduziert oder gar abgebrochen werden soll. Die Beantwortung dieser Frage hat weitreichende Konsequenzen für den betroffenen Menschen. Hinzu kommt die Unsicherheit, welche Entscheidungen aus ethischer und juristischer Sicht zulässig sind.

Die Ethikberatung bietet eine strukturierte Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Anstehende oder bereits getroffene Entscheidungen können ethisch und juristisch reflektiert werden. Ziel ist eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Entscheidung.
Die Verantwortung für die Behandlung bleibt bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt. Ethikberatung kann also keine Verantwortung abnehmen. Vielmehr kann Ethikberatung die verschiedenen Beteiligten bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung stärken.

Beispiele für ethische Konflikte


Die ethischen Konflikte sind so vielfältig wie das Leben und eine Erkrankung selbst. Die folgenden Beispiele sollen jedoch einen Einblick in typische Fragestellungen geben:

  • Soll eine künstliche Ernährung über eine Magensonde (PEG) begonnen oder fortgesetzt werden?
  • Soll eine Chemotherapie zur Behandlung einer Krebserkrankung begonnen oder fortgesetzt werden?
  • Wie soll entschieden werden, wenn jüngere Äußerungen einer älteren Patientenverfügung widersprechen?
  • Darf bei einem bettlägerigen Patienten auf eine regelmäßige Lagerung verzichtet werden, wenn diese mit großen Schmerzen verbunden ist, jedoch einem Dekubitus (Wundliegen) vorbeugt?
  • Darf dem Sterbewunsch eines Patienten entsprochen werden?
  • Handelt es sich beim Abschalten einer künstlichen Beatmung um das gesetzlich verbotene Töten auf Verlangen („aktive Sterbehilfe“)?
  • Darf eine hochdosierte, medikamentöse Therapie zur Behandlung von Schmerzen, Angst und Atemnot durchgeführt werden, auch wenn diese Therapie eine Lebensverkürzung zur Folge haben kann?
  • Darf ein Mensch durch den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit sein Leben bei einer unheilbaren Erkrankung selbst verkürzen und wer darf ihn dabei unterstützen?

Über uns


Wir sind in einem Ethikkomitee organisiert. Ziel des Ethikkomitees ist es, einen offenen und professionellen Umgang mit ethischen Fragen und Konflikten zu ermöglichen und den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern.

Dem Ethikkomitee gehören Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Vertreter aus den Bereichen Medizinethik, psychosoziale Betreuung, Seelsorge sowie ein Jurist an.

 

Die strukturierten, ethischen Fallbesprechungen werden durch Ethikberater/innen moderiert, die über eine fundierte medizinethische Ausbildung verfügen und allesamt Mitglieder im Ethikkomitee sind.

 

Alle an der Ethikberatung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.

 

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir mit anderen Diensten (z.B. dem Palliative Care Team Arista, anderen SAPV-Teams, Pflegediensten und den Hospizdiensten in der Region) zusammenarbeiten, um die bestmöglichen Entscheidungen für den betroffenen Menschen treffen zu können.

Verantwortlich für die Ethikberatung:

Andreas Landkammer, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)

Für wen können wir tätig werden?


Eine ethische Fallbesprechung kann von allen Personen angefragt werden, die an der Entscheidung und Behandlung beteiligt sind, z.B.:

  • der / die Betroffene selbst
  • Angehörige, Vorsorgebevollmächtigte und gesetzliche Betreuer/innen
  • Mitarbeiter/innen ambulanter Dienste (z.B. Pflege-, Palliativ- oder Hospizdienste)
  • Mitarbeiter/innen in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • niedergelassene Haus und Fachärztinnen / -ärzte
  • Seelsorger/innen
  • Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste

 

Räumlich gilt unser Angebot für die Stadt und den Landkreis Karlsruhe im heimischen Umfeld der Betroffenen. Inhaltlich liegt unser Schwerpunkt bei ethischen Fragestellungen am Lebensende.

Kontakt


Die ambulante Ethikberatung wird über das Hospiz Telefon vermittelt.

Telefon: 07243 9454 277

Gerne vermitteln Ihnen auch die Hospizdienste in der Region oder das Palliative Care Team Arista den Kontakt.

Welche Kosten entstehen?


Die Ethikberatung ist für die Betroffenen kostenfrei.

Über eine Spende zur Finanzierung unseres Engagements würden wir uns freuen. Spenden erbitten wir an „Förderverein Hospiz e.V.“ unter dem Stichwort „Ethikberatung“

Sparkasse Karlsruhe
IBAN DE91 6605 0101 0001 1207 24

Volksbank Ettlingen
IBAN DE30 6609 1200 0166 8036 08

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